Falls kein Familienstammbuch vorhanden ist, sind folgende Unterlagen nötig: Heiratsurkunde mit Geburteintrag Sterbeurkunde, wenn der Ehegatte bereits verstorben ist Scheidungsurteil bei Geschiedenen Geburtsurkunde bei Ledigen
Falls kein Familienstammbuch vorhanden ist, sind folgende Unterlagen nötig: