Direkt vorneweg muss etwas wichtiges gesagt werden:
Egal ob Ihre Unterlagen umfangreich oder ehr knapp bemessen
sind, bewahren Sie sie unbedingt zusammen und an einem Ort
auf, an dem sie auch rechtzeitig gefunden werden können! Es
macht wenig Sinn, wenn Ihre Angehörigen sie erst bei der
Wohnungs- oder Hausauflösung finden. Ideal wäre es
natürlich, wenn die Person Ihres Vertrauens rechtzeitig von
Ihnen über alles in Kenntnis gesetzt wurde. |
 |
Stichwort: Familienbuch |
Ist es noch vorhanden und vollständig? Wenn
nicht, besteht die Möglichkeit ein neues Familienbuch beim
Standesamt anfertigen zu lassen oder aber die
erforderlichen, wesentlichen Urkunden in einer Mappe
zusammen zu hinterlegen.
Wichtige Urkunden sind im Todesfall folgende: |
- die standesamtliche Geburtsurkunde
- die standesamtliche Heiratsurkunde
- unter Umständen aber auch das Scheidungsurteil
- oder die Sterbeurkunde des Partners
|
| Werden verlorene Urkunden neu beschafft, so
müssen diese eventuell mit Hilfe von Zeugen notariell
beglaubigt werden, damit sie volle Beweiskraft haben. |
Stichwort: Versicherungen |
Im Laufe eines Lebens wurde eine
Lebensversicherung abgeschlossen.
Es ist nun wichtig, diese Unterlagen zu prüfen. Manchmal
ändert sich im Laufe der Zeit der sogenannte
Bezugsberechtigte, d.h. der Mensch, an den die Versicherung
ihre Gelder auszahlt.
Darum prüfen Sie bitte: |
- ob die Lebensversicherungsverträge eindeutig den
Bezugsberechtigten zugeordnet
- die Versicherungsscheine komplett
- und die letzte Prämienquittungen beigeheftet sind.
- Sind eventuelle Beleihungen und Tilgungen auf dem
neuesten Stand?
|
Stichwort: Sterbegeldversicherung |
| Manchmal reicht der eigene
Versicherungsschutz nicht aus, um die Kosten einer
Beerdigung zu decken. Sinnvoll wäre es dann über eine
Sterbeversicherung nachzudenken, in die der Eintritt in der
Regel ohne Gesundheitsprüfung und bis zum achtzigsten
Lebensjahr möglich ist. |
- Die Vorteile dieser Versicherung bestehen nicht nur
darin, dass die Beiträge günstig sind,
- Sondern auch, dass sie ohne bürokratischen Aufwand
abzuschließen sind,
- Es eine anteilige Überschussbeteiligung gibt,
- keine Wartezeit im Leistungsfall
- Man die Wahl hat, zwischen Monats-, Jahres oder
Einmalzahlung
- Der Versicherungsschutz sofort eintritt, d.h. bei Tod
im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12-tel
Staffelung der Versicherungssumme, jedoch voller
Versicherungsschutz bei Unfalltod.
|
 |
Stichwort: Sterbekassen |
|
Viele Menschen sind zusätzlich, oder
manchmal auch ausschließlich, Mitglieder in sogenannten
Sterbekassen, die im Laufe der Jahre so manches Mal von
größeren Versicherungen übernommen worden sind. |
|
|
Stichwort: Krankenkasse |
|
Die aktuellen Unterlagen der
Krankenversicherung, egal ob Pflicht- oder freiwillige
Versicherung.
Sind Details von Familien- und
Mitgliedersterbegeld bekannt?
Dementsprechende Unterlagen fügen Sie
bitte bei.
|
|
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ein
Sterbegeld von DM 2.100,-, bzw. 1.073,71 Euro beim Tode
eines Versicherten, solange er vor dem 01.01.1989 geboren
wurde.
Verstirbt der mitversicherte Ehepartner vor dem
Versicherten, erhalten die Angehörigen bei dessen Tod DM
1.050,- bzw. 766,93 Euro. Verstirbt der mitversicherte
Ehepartner nach dem Versicherten, so wird die komplette
Summe von Euro 1.073,71 gezahlt. |
Stichwort: Unfallversicherungen |
|
Auch hier ist es wichtig, die Policen und
Unterlagen auf Ihre Aktualität und Gültigkeit zu
überprüfen, und |
|
|
Stichwort: sonstige Versicherungen |
|
Kontrollieren Sie die Policen all Ihrer
Versicherungen, zum Beispiel Ausbildungs- und
Ausstattungsversicherungen |
|
|
Stichwort: andere, wichtige Unterlagen |
|
Auch andere Unterlagen sind im Todesfall
wichtig und müssen auf dem aktuellen Stand bereitgestellt
werden: |
-
wie zum Beispiel beamtenrechtliche
Ansprüche auf Sterbebezüge und Beihilfen
-
die Einreichungsunterlagen für
Rentenansprüche,
-
Pensions- und Witwenrentenansprüche
|
 |
Stichwort: Sachversicherungen |
|
Auch sämtliche andere Versicherungen
sollten zu diesem Anlass auf ihre Aktualität hin
überprüft werden, als da wären: |
|
|
Stichwort: Bankkonten |
-
Können die Hinterbliebenen in
ausreichendem Maße nach einem überraschenden Todesfall
Postscheckguthaben und Kontokorrentkonten,
Postsparbücher und Bankguthaben problemlos nutzen?
-
Wäre es im persönlichen Fall eine gute
Idee, einer Person des eigenen Vertrauens Kontovollmacht
zu erteilen, damit diese, auch wenn ich
krankheitsbedingt einmal nicht in der Lage sein sollte,
Bankgeschäfte in meinem Sinne für mich erledigen kann?
-
Eventuelle Schlüssel von
Bankschließfächern müssen auffindbar sein.
|
Stichwort: sonstige Forderungen |
|
Natürlich gibt es noch eine ganze Menge
anderer Möglichkeiten, Forderungen von Leistungen, die Sie
beziehen könnten und bei denen es wichtig wäre, dass diese
Aufnahme in Ihren Unterlagen finden würden und somit im
Falle eines Falles bekannt und geordnet wären: |
-
Ausgleichansprüche,
-
Forderungen aus dem
Lastenausgleichsgesetz,
-
dem Kriegsfolgegesetz
-
und dem Reparationsschädengesetz
-
Sind die eigenen Hypothekenforderungen
und Ihre Sicherheiten bekannt und geordnet, so dass nach
einem Todesfall keine Verluste durch Nachlässigkeit
eintreten können?
-
Liegt eine Liste nicht eingetriebener
Schulden vor?
|
Stichwort: Schulden |
|
Außenstände sollten regelmäßig auf den
neuesten Stand gebracht werden und aufgelistet sein, als da
zum Beispiel wären: |
|
|
 |
Stichwort: Verpflichtungen |
|
Festgehalten werden müssen in jedem Fall
bestehende Verpflichtungen, wie |
|
|
Stichwort: Eigentum |
|
Liegt eine aktuelle, vollständige
Aufstellung persönlicher Eigentümer vor, wie: |
|
|
Stichwort: Werte |
|
Jeder Mensch hat im Laufe seines Lebens
Dinge erworben oder erhalten, die einen manchmal
emotionalen, oder sogar auch ein materiellen Wert haben und
die man eventuell nach seinem Tode in ganz bestimmten
Händen wissen möchte. Auch hier ist es elementar wichtig,
Regelungen zu treffen, sowie für |
Sinnvoll wäre in einigen Fällen eine
Bewertung und eingehende Regelungen, zum Beispiel für
Einzelstücke, wie
-
Schmuck
-
und wertvolle Möbel.
|
Stichwort: Vermögen |
|
Gibt es eine Gesamtzusammenstellung des
Vermögens, von dem eventuelle Gesamtschulden abgezogen
wurden?
Hat man immer den Zeitwert aktualisiert?
|
Stichwort: Testament |
-
Ist man sich im Klaren, ob man die
gesetzlichen Regelungen vorziehen oder eine eigene,
testamentarische Regelung treffen will?
-
Und auch, ab wann man hier, wie in
anderen Bereichen unbedingt die Hilfe eines erfahrenen
Fachmannes braucht?
|
Sind bei den Vorüberlegungen die
|
-
Auswirkungen der Güterstände,
-
von Scheidungsfolgen,
-
der Ordnungen der Erbfolge,
-
von Schenkungen und von Pflichtteilen,
-
von Vorausermächtigungen und
Teilungsanordnungen berücksichtigt?
|
Hat man Vollmachten über den Tod hinaus
gegeben?
|
|
|
 |
Stichwort: Patientenverfügung |
|
Viele Menschen haben Angst davor, einmal nur
noch von Maschinen am Leben gehalten zu werden. Hilflos zu
sein, nicht mehr entscheiden zu können. Sie haben Angst
davor, dass einmal Fremde, oder sogar der falsche Mensch
über ihr Leben entscheidet.
Für diesen Fall gibt es die sogenannte
Patientenverfügung, in der man detailliert festlegen kann,
was im eingetretenen Ernstfall getan werden soll und vor
allem von wem, durch wessen Entscheidungen und eventuell
auch wo. |
Stichwort: Grab |
|
Ist bereits ein Wahlgrab vorhanden und
Sie möchten dieses auch weiterhin nutzen, dann fügen Sie
Ihren Unterlagen bitte die Erwerbsurkunde bei. Wurde ein
Angehöriger von Ihnen bereits in einem Reihengrab
beigesetzt, besteht unter Umständen die Möglichkeit der
zusätzlichen Beisetzung einer Urne in diesem Grab.
Die letzten Dinge ordnen zu müssen, ist eine mühsame
Angelegenheit -vor allem für die Hinterbliebenen, denen
oftmals das Wissen um Zusammenhänge fehlt und die sich dann
mit dem Erfassen des Ganzen sehr schwer tun und viele
Stunden dafür brauchen. |
Rechtliche Dinge, wie zum Beispiel im Bereich der
Güterstände lassen sich meist eben nur zu Lebzeiten
regeln. |
Scheuen Sie in diesem Zusammenhang
nicht den Weg zum qualifizierten Fachmann!
Seine Rechnung kann nicht höher sein,
als eventuelle Verluste durch Unwissen. |
|
Denn Unwissenheit
schützt vor Schaden nicht
|
 |
 |
|