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aktualisiert am: 31.05.2010
Unser Logo und seine Bedeutung

Die

letzten Dinge

ordnen


Direkt vorneweg muss etwas wichtiges gesagt werden:
Egal ob Ihre Unterlagen umfangreich oder ehr knapp bemessen sind, bewahren Sie sie unbedingt zusammen und an einem Ort auf, an dem sie auch rechtzeitig gefunden werden können! Es macht wenig Sinn, wenn Ihre Angehörigen sie erst bei der Wohnungs- oder Hausauflösung finden. Ideal wäre es natürlich, wenn die Person Ihres Vertrauens rechtzeitig von Ihnen über alles in Kenntnis gesetzt wurde.

Stichwort: Familienbuch
Ist es noch vorhanden und vollständig? Wenn nicht, besteht die Möglichkeit ein neues Familienbuch beim Standesamt anfertigen zu lassen oder aber die erforderlichen, wesentlichen Urkunden in einer Mappe zusammen zu hinterlegen.
Wichtige Urkunden sind im Todesfall folgende:
  • die standesamtliche Geburtsurkunde
  • die standesamtliche Heiratsurkunde
  • unter Umständen aber auch das Scheidungsurteil
  • oder die Sterbeurkunde des Partners
Werden verlorene Urkunden neu beschafft, so müssen diese eventuell mit Hilfe von Zeugen notariell beglaubigt werden, damit sie volle Beweiskraft haben.

Stichwort: Versicherungen
Im Laufe eines Lebens wurde eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Es ist nun wichtig, diese Unterlagen zu prüfen. Manchmal ändert sich im Laufe der Zeit der sogenannte Bezugsberechtigte, d.h. der Mensch, an den die Versicherung ihre Gelder auszahlt.
Darum prüfen Sie bitte:
  • ob die Lebensversicherungsverträge eindeutig den Bezugsberechtigten zugeordnet
  • die Versicherungsscheine komplett
  • und die letzte Prämienquittungen beigeheftet sind.
  • Sind eventuelle Beleihungen und Tilgungen auf dem neuesten Stand?

Stichwort: Sterbegeldversicherung
Manchmal reicht der eigene Versicherungsschutz nicht aus, um die Kosten einer Beerdigung zu decken. Sinnvoll wäre es dann über eine Sterbeversicherung nachzudenken, in die der Eintritt in der Regel ohne Gesundheitsprüfung und bis zum achtzigsten Lebensjahr möglich ist.
  • Die Vorteile dieser Versicherung bestehen nicht nur darin, dass die Beiträge günstig sind,
  • Sondern auch, dass sie ohne bürokratischen Aufwand abzuschließen sind,
  • Es eine anteilige Überschussbeteiligung gibt,
  • keine Wartezeit im Leistungsfall
  • Man die Wahl hat, zwischen Monats-, Jahres oder Einmalzahlung
  • Der Versicherungsschutz sofort eintritt, d.h. bei Tod im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12-tel Staffelung der Versicherungssumme, jedoch voller Versicherungsschutz bei Unfalltod.


Stichwort: Sterbekassen

Viele Menschen sind zusätzlich, oder manchmal auch ausschließlich, Mitglieder in sogenannten Sterbekassen, die im Laufe der Jahre so manches Mal von größeren Versicherungen übernommen worden sind.

  • Hier ist es wichtig vollständige, aktuelle Unterlagen zu Hand zu haben


Stichwort: Krankenkasse
  • Die aktuellen Unterlagen der Krankenversicherung, egal ob Pflicht- oder freiwillige Versicherung.

  • Sind Details von Familien- und Mitgliedersterbegeld bekannt?

Dementsprechende Unterlagen fügen Sie bitte bei.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ein Sterbegeld von DM 2.100,-, bzw. 1.073,71 Euro beim Tode eines Versicherten, solange er vor dem 01.01.1989 geboren wurde.
Verstirbt der mitversicherte Ehepartner vor dem Versicherten, erhalten die Angehörigen bei dessen Tod DM 1.050,- bzw. 766,93 Euro. Verstirbt der mitversicherte Ehepartner nach dem Versicherten, so wird die komplette Summe von Euro 1.073,71 gezahlt.


Stichwort: Unfallversicherungen

Auch hier ist es wichtig, die Policen und Unterlagen auf Ihre Aktualität und Gültigkeit zu überprüfen, und

  • deren Verpflichtungen bei Erwerbsunfähigkeit

  • oder der Verdopplung der Versicherungssumme bei Unfalltod.


Stichwort: sonstige Versicherungen

Kontrollieren Sie die Policen all Ihrer Versicherungen, zum Beispiel Ausbildungs- und Ausstattungsversicherungen

  • ob die Policen vorliegen

  • und die Zahlungen belegbar sind.


Stichwort: andere, wichtige Unterlagen

Auch andere Unterlagen sind im Todesfall wichtig und müssen auf dem aktuellen Stand bereitgestellt werden:

  • wie zum Beispiel beamtenrechtliche Ansprüche auf Sterbebezüge und Beihilfen

  • die Einreichungsunterlagen für Rentenansprüche,

  • Pensions- und Witwenrentenansprüche



Stichwort: Sachversicherungen

Auch sämtliche andere Versicherungen sollten zu diesem Anlass auf ihre Aktualität hin überprüft werden, als da wären:

  • Hausratversicherung

  • Einbruchdiebstahlversicherung

  • Feuerversicherung

  • Haftpflichtversicherungen


Stichwort: Bankkonten
  • Können die Hinterbliebenen in ausreichendem Maße nach einem überraschenden Todesfall Postscheckguthaben und Kontokorrentkonten, Postsparbücher und Bankguthaben problemlos nutzen?

  • Wäre es im persönlichen Fall eine gute Idee, einer Person des eigenen Vertrauens Kontovollmacht zu erteilen, damit diese, auch wenn ich krankheitsbedingt einmal nicht in der Lage sein sollte, Bankgeschäfte in meinem Sinne für mich erledigen kann?

  • Eventuelle Schlüssel von Bankschließfächern müssen auffindbar sein.


Stichwort: sonstige Forderungen

Natürlich gibt es noch eine ganze Menge anderer Möglichkeiten, Forderungen von Leistungen, die Sie beziehen könnten und bei denen es wichtig wäre, dass diese Aufnahme in Ihren Unterlagen finden würden und somit im Falle eines Falles bekannt und geordnet wären:

  • Ausgleichansprüche,

  • Forderungen aus dem Lastenausgleichsgesetz,

  • dem Kriegsfolgegesetz

  • und dem Reparationsschädengesetz

  • Sind die eigenen Hypothekenforderungen und Ihre Sicherheiten bekannt und geordnet, so dass nach einem Todesfall keine Verluste durch Nachlässigkeit eintreten können?

  • Liegt eine Liste nicht eingetriebener Schulden vor?


Stichwort: Schulden

Außenstände sollten regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden und aufgelistet sein, als da zum Beispiel wären:

  • Hypotheken- und Darlehensschulden

  • Bausparschulden

  • Bürgschaften

  • Schulden aus Kaufverträgen



Stichwort: Verpflichtungen

Festgehalten werden müssen in jedem Fall bestehende Verpflichtungen, wie

  • Eigentumsvorbehalte

  • Sicherungsübereignungen an Gegenständen

  • und laufende Steuerverpflichtungen


Stichwort: Eigentum

Liegt eine aktuelle, vollständige Aufstellung persönlicher Eigentümer vor, wie:

  • Allein- und Miteigentümerschaft an Grundstücken,

  • deren Bebauung und Belastungen


Stichwort: Werte

Jeder Mensch hat im Laufe seines Lebens Dinge erworben oder erhalten, die einen manchmal emotionalen, oder sogar auch ein materiellen Wert haben und die man eventuell nach seinem Tode in ganz bestimmten Händen wissen möchte. Auch hier ist es elementar wichtig, Regelungen zu treffen, sowie für

  • Wertpapiere,

  • Anteile,

  • Sammlungen und Wertgegenstände

Sinnvoll wäre in einigen Fällen eine Bewertung und eingehende Regelungen, zum Beispiel für Einzelstücke, wie

  • Schmuck

  • und wertvolle Möbel.


Stichwort: Vermögen
  • Gibt es eine Gesamtzusammenstellung des Vermögens, von dem eventuelle Gesamtschulden abgezogen wurden?

  • Hat man immer den Zeitwert aktualisiert?


Stichwort: Testament
  • Ist man sich im Klaren, ob man die gesetzlichen Regelungen vorziehen oder eine eigene, testamentarische Regelung treffen will?

  • Und auch, ab wann man hier, wie in anderen Bereichen unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Fachmannes braucht?

Sind bei den Vorüberlegungen die

  • Auswirkungen der Güterstände,

  • von Scheidungsfolgen,

  • der Ordnungen der Erbfolge,

  • von Schenkungen und von Pflichtteilen,

  • von Vorausermächtigungen und Teilungsanordnungen berücksichtigt?

Hat man Vollmachten über den Tod hinaus gegeben?

  • Generalvollmachten?

  • Sondervollmachten?

  • Wurde an einen Testamentsvollstrecker gedacht?



Stichwort: Patientenverfügung

Viele Menschen haben Angst davor, einmal nur noch von Maschinen am Leben gehalten zu werden. Hilflos zu sein, nicht mehr entscheiden zu können. Sie haben Angst davor, dass einmal Fremde, oder sogar der falsche Mensch über ihr Leben entscheidet.

Für diesen Fall gibt es die sogenannte Patientenverfügung, in der man detailliert festlegen kann, was im eingetretenen Ernstfall getan werden soll und vor allem von wem, durch wessen Entscheidungen und eventuell auch wo.


Stichwort: Grab

Ist bereits ein Wahlgrab vorhanden und Sie möchten dieses auch weiterhin nutzen, dann fügen Sie Ihren Unterlagen bitte die Erwerbsurkunde bei. Wurde ein Angehöriger von Ihnen bereits in einem Reihengrab beigesetzt, besteht unter Umständen die Möglichkeit der zusätzlichen Beisetzung einer Urne in diesem Grab.

Die letzten Dinge ordnen zu müssen, ist eine mühsame Angelegenheit -vor allem für die Hinterbliebenen, denen oftmals das Wissen um Zusammenhänge fehlt und die sich dann mit dem Erfassen des Ganzen sehr schwer tun und viele Stunden dafür brauchen.


Rechtliche Dinge, wie zum Beispiel im Bereich der Güterstände lassen sich meist eben nur zu Lebzeiten regeln.

Scheuen Sie in diesem Zusammenhang
nicht den Weg zum qualifizierten Fachmann!
Seine Rechnung kann nicht höher sein,
als eventuelle Verluste durch Unwissen.

Denn Unwissenheit
schützt vor Schaden nicht