Wofür brauche ich denn zu Lebzeiten einen Bestatter?
Ganz einfach: |
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- Er kann helfen, den richtigen Bestattungsort oder auch
die Bestattungsart mit mir herauszufinden.
- Er weiß um alle anfallenden Kosten und Gebühren.
- Er kann mir helfen, meine Unterlagen zu ordnen.
- Er hilft mir, meine Ideen, egal ob traditionell oder
kreativ anders, so festzulegen, wie ich es mir
vorstelle.
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| Und wie sieht das dann aus? |
- Zum einen, in Form eines Vorsorgevertrages
- Und zum anderen kann ich zu Hause selber konkret
festlegen, was im Falle meines Todes von meinen
Angehörigen getan werden sollte.
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Die Beschäftigung mit dem Tod ist vielen Menschen ehr
unangenehm und wird deshalb oft gemieden. Eine bedauerliche
Folge davon ist das Versäumnis, zu Lebzeiten verbindliche
Regelungen für die spätere Bestattung zu treffen. Die
Hinterbliebenen sind in solchen Fällen über die Trauer
hinaus zusätzlich belastet, und wenn keine Angehörigen
zurückbleiben, entscheiden oft Fremde über sehr
persönliche Fragen. |
Zusammen mit uns ist es möglich, |
den eigenen Abschied von dieser Welt beizeiten
selbst zu gestalten. Selber zu bestimmen, ob man Erd-,
Feuer- oder Seebestattet werden will.
In ausführlichen Gesprächen beraten wir Sie sach- und
fachgerecht, über all die Dinge, die bereits vorab geklärt
werden können. |
Selbstverständlich halten auch wir einen sogenannten
Vorsorgeordner für unsere Kunden bereit, in denen Sie
selber alle Einzelheiten detailliert festhalten können. |
Ein Vorsorgevertrag mit uns gibt Ihnen jedoch die absolute
Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im
Sterbefall genauso ausgeführt werden, wie Sie dies
gewünscht haben. Alle notwendigen Schritte, sowie die zu
veranlassenden direkten Anweisungen werden von uns in die
Wege geleitet. |
Selbstverständlich bleiben alle Absprachen streng
vertraulich. |
Der Vorsorgevertrag
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Dieser Vertrag wird mit dem Bestatter
geschlossen und ist für beide
Partner rechtsverbindlich. Wir sind verpflichtet, die von
Ihnen in diesem Vertrag festgelegten Wünsche zu erfüllen.
Auch für die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten
bietet diese Vorsorgevereinbarung bewährte Regelungen.
Vorauszahlungen für den Vorsorgevertrag werden bei der
Bestattungsvorsorge- Treuhand AG bestverzinslich angelegt.
Die Treuhand AG unterliegt dem strengen, deutschen
Aktiengesetz.
Unabhängig von der Finanzierung der Bestattungskosten gibt
es eine Reihe wichtiger Aspekte, die auf jeden Fall im
Bestattungsvorsorgevertrag berücksichtigt werden So wird
der Bestattungsort festgelegt, um einer Bestattung im
Ausland oder an einem unbekannten Ort vorzubeugen. Die Wahl
des Grabes wird bestimmt, um z.B. bei Existenz eines
Familiengrabes die Bestattung in einem Reihengrab zu
verhindern. Und nicht zuletzt wird in diesem vertrag die
wichtige Frage der Bestattungsart unmissverständlich
geklärt. Der Vorsorgevertrag regelt die entscheidenden
Fragen: |
- An welchem Bestattungsort findet die Beisetzung statt?
- Welches Grab hat der Verstorbene gewählt?
- Wie ist die Grabpflege geregelt?
- Welche Bestattungsart hat der Verstorbenen gewünscht?
- Bei Bedarf Finanzierungsregelung durch einen
besonderen Vorsorge-Treuhand -Vertrag.
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