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aktualisiert am: 31.05.2010
Unser Logo und seine Bedeutung

Vorsorge

Im Leben
den Tod berücksichtigen


Wofür brauche ich denn zu Lebzeiten einen Bestatter?
Ganz einfach:
  • Er kann helfen, den richtigen Bestattungsort oder auch die Bestattungsart mit mir herauszufinden.
  • Er weiß um alle anfallenden Kosten und Gebühren.
  • Er kann mir helfen, meine Unterlagen zu ordnen.
  • Er hilft mir, meine Ideen, egal ob traditionell oder kreativ anders, so festzulegen, wie ich es mir vorstelle.
Und wie sieht das dann aus?
  • Zum einen, in Form eines Vorsorgevertrages
  • Und zum anderen kann ich zu Hause selber konkret festlegen, was im Falle meines Todes von meinen Angehörigen getan werden sollte.

Die Beschäftigung mit dem Tod ist vielen Menschen ehr unangenehm und wird deshalb oft gemieden. Eine bedauerliche Folge davon ist das Versäumnis, zu Lebzeiten verbindliche Regelungen für die spätere Bestattung zu treffen. Die Hinterbliebenen sind in solchen Fällen über die Trauer hinaus zusätzlich belastet, und wenn keine Angehörigen zurückbleiben, entscheiden oft Fremde über sehr persönliche Fragen.

Zusammen mit uns ist es möglich,
den eigenen Abschied von dieser Welt beizeiten selbst zu gestalten. Selber zu bestimmen, ob man Erd-, Feuer- oder Seebestattet werden will.
In ausführlichen Gesprächen beraten wir Sie sach- und fachgerecht, über all die Dinge, die bereits vorab geklärt werden können.

Selbstverständlich halten auch wir einen sogenannten Vorsorgeordner für unsere Kunden bereit, in denen Sie selber alle Einzelheiten detailliert festhalten können.

Ein Vorsorgevertrag mit uns gibt Ihnen jedoch die absolute Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genauso ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben. Alle notwendigen Schritte, sowie die zu veranlassenden direkten Anweisungen werden von uns in die Wege geleitet.

Selbstverständlich bleiben alle Absprachen streng vertraulich.


Der Vorsorgevertrag

Dieser Vertrag wird mit dem Bestatter geschlossen und ist für beide
Partner rechtsverbindlich. Wir sind verpflichtet, die von Ihnen in diesem Vertrag festgelegten Wünsche zu erfüllen. Auch für die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten bietet diese Vorsorgevereinbarung bewährte Regelungen. Vorauszahlungen für den Vorsorgevertrag werden bei der Bestattungsvorsorge- Treuhand AG bestverzinslich angelegt.
Die Treuhand AG unterliegt dem strengen, deutschen Aktiengesetz.

Unabhängig von der Finanzierung der Bestattungskosten gibt es eine Reihe wichtiger Aspekte, die auf jeden Fall im Bestattungsvorsorgevertrag berücksichtigt werden So wird der Bestattungsort festgelegt, um einer Bestattung im Ausland oder an einem unbekannten Ort vorzubeugen. Die Wahl des Grabes wird bestimmt, um z.B. bei Existenz eines Familiengrabes die Bestattung in einem Reihengrab zu verhindern. Und nicht zuletzt wird in diesem vertrag die wichtige Frage der Bestattungsart unmissverständlich geklärt. Der Vorsorgevertrag regelt die entscheidenden Fragen:
  • An welchem Bestattungsort findet die Beisetzung statt?
  • Welches Grab hat der Verstorbene gewählt?
  • Wie ist die Grabpflege geregelt?
  • Welche Bestattungsart hat der Verstorbenen gewünscht?
  • Bei Bedarf Finanzierungsregelung durch einen besonderen Vorsorge-Treuhand -Vertrag.