01.07.2011
Neue Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim an der Ruhr
Seit dem 1. Juli 2011 gelten die neuen städtischen Preise für...
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06.04.2011
Offizielle Verleihung des Meisterbriefes in Münnerstadt
Am Freitag, dem 25. März 2011 wurden in Münnerstadt/ Unterfranken die Urkunden zur...
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Fohrmann Bestattungen, Institut für Thanatologie und EmbalmingFohrmann KG
Feldstraße 127
45476 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 99 28 60







Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Bestattungs- und Grabarten. Menschen entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen für bestimmte Varianten. Von der klassischen Erdbestattung auf dem Friedhof bis hin zur Naturbestattung gibt es heutzutage viele, auch sehr individuelle Möglichkeiten.
Bei einigen dieser Möglichkeiten ist es jedoch ratsam, bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung zu verfassen. Z.B. ist die Verstreuung der eigenen Asche auf dem Streufeld des Mülheimer Hauptfriedhofes nur dann erlaubt, wenn man diesen Wunsch zu Lebzeiten bereits handschriftlich selber verfasst hat.
Zudem hilft eine solche Verfügung oder eine Bestattungsvorsorge den Angehörigen. Sie wissen dann nämlich, was der Verstorbene tatsächlich für sich gewollt hat. Und es hilft auch dem Verstorbenen - so kann er sicher sein, dass seine Wünsche auch genau so durchgeführt werden.
Bevor man sich für eine Bestattungsart und einen Beisetzungsort entscheidet, gilt es einige wichtige Fragen zu klären:
Folgende Bestattungsarten sind zurzeit in Deutschland und im benachbarten Ausland möglich:
Die Erdbestattung, ist immer noch die häufigste Bestattungsform in Deutschland, auch wenn die Zahl der Feuerbestattungen deutlich zugenommen haben. Die Erdbestattung ist zudem auch die älteste Bestattungsart. Der Verstorbene wird in einen Sarg gebettet und auf einem Friedhof beigesetzt. Der Sarg muss aus einem Material sein, dass sich im Lauf vieler Jahre umweltverträglich im Erdboden zersetzt. In der Regel ist ein solcher Sarg aus Holz. Vor der Beisetzung findet oft eine Trauerfeier in einer Kirche, in der Friedhofskapelle oder direkt am Grab statt.
Wahlgrab:
Das Grab bei einer Erdbestattung kann entweder als Wahlgrab oder Reihengrab gewählt werden. Bei einem Wahlgrab haben die Angehörigen die Möglichkeit, Lage und Größe des Grabs zu wählen und das Nutzungsrecht für dieses nach Ablauf der ersten festgeschriebenen Jahre optional zu verlängern.
Zudem können in einem Wahlgrab in der Regel auch zusätzliche Urnen der Familie beigesetzt werden. Auf den Mülheimer Friedhöfen können z.B. in ein einstelliges Wahlgrab zusätzlich noch bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Wichtig ist hierbei immer, dass bei jeder erneuten Zubeerdigung die Ruhezeit, also die Dauer des Grabfortbestandes, 25 Jahre betragen müssen. Unter Umständen muss die Dauer der Grabnutzung bei einer Zubeerdigung um die nötige Anzahl von Jahren aufgestockt werden. Wahlgräber gibt es von 1-stellig bis mehrstellig, auch als gemauerte Gruften und wie auf dem Mülheimer Hauptfriedhof als mehrstellige Waldgräber unter hohen alten Bäumen.
Reihengrab:
Bei einem Reihengrab gibt es nicht so viele Varianten und Möglichkeiten. Doch dafür sind die Kosten dieser Grabart deutlich günstiger als die Kosten für ein Wahlgrab. Die Lage eines Reihengrabes kann man sich auf Mülheimer Friedhöfen nicht aussuchen. Es gibt immer ein aktuelles Feld, auf dem die Gräber der Reihe nach belegt werden. Daher auch der Name dieser Grabart. Es handelt sich um ein
einstelliges Grab, dessen Nutzungsdauer über 25 Jahre geht und nicht verlängert werden kann.
Anonymes Grab:
Auch bei der Erdbestattung gibt es die Möglichkeit, einen Verstorbenen anonym bestatten zu lassen. Hier entfällt die Grabpflege für Angehörige und es gibt auch nicht Möglichkeit einen Grabstein aufstellen zu lassen oder Blumen zu pflanzen. Auf vielen Friedhöfen gibt es jedoch eine zentrale Ablagestelle für die anonymen Gräber. Je nach Friedhof und Friedhofssatzung können Angehörige bei der Beisetzung in ein anonymes Grab dabei sein oder auch nicht. Das kommt immer auf die jeweiligen
Bedingungen des Friedhofes für diese Grabart an.
Rasengrab:
Alternativ bieten nun einige Friedhöfe sogenannte Rasengräber. Das sind Grabstätten, die nach der Beisetzung, bei der die Angehörigen dabei sein können, eingesäht und als Rasenfläche vom Friedhof gepflegt werden. Hier besteht in der Regel die Erlaubnis, eine Grabplatte mit dem Namen des Verstorbenen legen zu lassen. Die Grabpflege für Angehörige entfällt, doch der Verstorbene behält auch
nach dem Tod seinen Namen und die Trauernden einen konkreten Ort zu dem sie gehen können.
Die Feuerbestattung, auch als Kremation oder Einäscherung bezeichnet, ist in Mitteleuropa bereits seit der Bronzezeit bekannt. Heutzutage wird der Verstorbene zunächst in einen Sarg gebettet und anschließend in diesem in einem Krematorium verbrannt. Die Asche des Verstorbenen wird von Krematoriumsmitarbeitern in eine Urne gefüllt, die dann beigesetzt wird. Vor der Feuerbestattung müssen die Angehörigen des Verstorbenen bestätigen, dass die Verbrennung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war, wenn dieser das nicht zu seinen Lebzeiten selber schriftlich festgehalten hat. Vor jeder Einäscherung findet eine so genannte zweite Leichenschau statt, um zu überprüfen, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist. Gerade bei der Feuerbestattung gibt es mittlerweile eine Vielzahl von unterschiedlichsten Grab- und Beisetzungsarten. In Deutschland besteht für Urnen ein Friedhofszwang. Die Mitnahme einer Urne nach Hause ist nur bis zum Termin der Beisetzung auf einem Friedhof erlaubt. Im benachbarten Ausland sieht das anders aus. In Holland ist es durchaus erlaubt, die Asche von Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Alternativ zum klassischen Friedhof ist es bei uns in Deutschland lediglich möglich auf See beigesetzt zu werden oder zu den Füßen eines Baumes in einem ausgewiesenen RuheForst oder FriedWald oder in einer Urnenkirche, bzw. einem Kolumbarium.
Urnenwahlgrab:
Das Urnenwahlgrab ist ähnlich wie das Wahlgrab zur Erdbestattung ein Grab, dessen Lage man sich aussuchen kann. In Mülheim ist es ein 4-stelliges Grab, in dem bis zu 4 Urnen einer Familie beigesetzt werden können. Das Grab läuft über 30 Jahre und kann immer wieder verlängert werden. Auch hier müssen 25 Jahre Ruhezeit gewährleistet sein, wenn erneut eine Urne beigesetzt werden soll.
Urnenreihengrab:
Bei dieser Grabart kann man sich die Lage nicht aussuchen. Auch das Urnenreihengrab wird der Reihe nach auf dem gerade aktuellen Beisetzungsfeld belegt. Es ist ein einstelliges Grab, das über 25 Jahre läuft und nicht verlängert werden kann. Es ist in der Regel wesentlich günstiger als ein Urnenwahlgrab.
Anonymes Urnengrab:
In Mülheim gibt es die anonymen Urnengräber nur auf dem Altstadtfriedhof in Mülheim-Stadtmitte. Dort werden die Urnen anonym beigesetzt. Angehörige dürfen nicht bei der Beisetzung dabei sein und erfahren auch später nicht den genauen Beisetzungsort. Es gibt eine zentrale Ablagestelle für Blumen.
Es gibt durchaus Friedhöfe außerhalb Mülheims, wo die Anwesenheit von Angehörigen bei der Beisetzung möglich ist. Sprechen Sie uns ruhig darauf an - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Urnenrasengrab:
Wie schon bei der Erdbestattung gibt es auch bei der Feuerbestattung auf einigen Friedhöfen die Möglichkeit eines Rasengrabes. Das sind Grabstätten, die nach der Beisetzung, bei der die Angehörigen dabei sein können, eingesäht und als Rasenfläche vom Friedhof gepflegt werden. Hier besteht in der Regel die Erlaubnis, eine Grabplatte mit dem Namen des Verstorbenen legen zu lassen. Die Grabpflege
für Angehörige entfällt, doch der Verstorbene behält auch nach dem Tod seinen Namen und die Trauernden einen konkreten Ort zu dem sie gehen können.
Urnengemeinschaftsgrab:
Diese, auf Mülheimer Friedhöfen noch recht junge Grabart, wurde sehr gut angenommen. Auf dem Mülheimer Hauptfriedhof und dem Styrumer Friedhof sind mittlerweile eine ganze Reihe dieser Gräber entstanden. Es handelt sich immer jeweils um ein Grabfeld, in etwa in der Größe eines einstelligen Wahlgrabes. In dieses Feld werden nach und nach 16 Urnen beigesetzt. Eine jede an ihren Platz. Angehörige können ganz normal bei der Beisetzung dabei sein und kennen die genaue Stelle, an der ihr Verstorbener beigesetzt wurde. Das Grab läuft über 25 Jahre. Die Grabpflege ist im Kaufpreis enthalten, ebenso die Inschrift des Namen des Verstorbenen auf dem Grabstein, der in der Mitte der Grabstelle aufgestellt wird. Verlängerungen sind jedoch nicht möglich.
Stelen/ Urnenkammern:
In Mülheim auf dem Dümptener Friedhof und dem Broicher Friedhof gibt es Urnen-Stelen, das sind Säulen, mit bis zu vier übereinanderliegenden Urnenkammern, in die jeweils bis zu 3 Urnen einer Familie beigesetzt werden können und breitere Urnenwände mit einer größeren Anzahl eben solcher Urnenkammern. Soweit ausreichend vorhanden, kann man sich die Urnenkammer aussuchen. Man
erwirbt sie für 30 Jahre und kann optional immer wieder verlängern. Auch hier ist es wichtig zu bedenken, dass wenn zubeerdigt wird, auch hier die Mindestruhezeit einer Urne bei 25 Jahren liegt und die entsprechende Anzahl von Jahren nachgekauft werden muss, damit diese 25 Jahre Ruhezeit gewährleistet sind. Eine Grabpflege entfällt. Die Grabplatte, die die Urnenkammer verschließt, kann individuell
von einem Steinmetz mit Namen, Daten und Motiven versehen werden.
Urnenkirchen/ Kolumbarien:
Mittlerweile gibt es auch einige Kirchen, die zu Urnenkirchen umgewidmet wurden. Hier in Mülheim ist es zum Beispiel die Auferstungskirche an der Tiegelstraße in Mülheim-Dümpten. Dort wurden Urnenwände gebaut, in die Urnen beigesetzt werden können. Zusätzlich entstehen zurzeit in ganz Deutschland noch weitere Kolumbarien in denen Urnenbeisetzung jenseits von Friedhöfen möglich sein werden.
Baumbestattungen:
Auf einigen Friedhöfen gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit, sich zu den Füßen eines Baumes bestatten zu lassen. Auch hier entfällt die Grabpflege für Angehörige, bleibt dennoch ein Ort, an dem man dem Verstorbenen nahe sein kann.
Wem das nicht naturnah genug ist, kann sich für die Beisetzung in einem FriedWald oder einem RuheForst entscheiden. Das sind richtige Waldgebiete, die zu Bestattungswäldern umgewidmet worden sind, wo man zu den Füßen eines Gemeinschaftsbaumes oder eines Familienbaumes beigesetzt werden kann. Bei der Beisetzung können die Angehörigen anwesend sein, die Lage des Waldgrabes ist
bekannt und auch gekennzeichnet. Die Grabpflege übernimmt die Natur. Im Rahmen eines Waldspazierganges kann man seinem Verstorbenen nahe sein. Wird der Baum zerstört, z.B. durch Sturm oder einen Blitzeinschlag, so wieder durch einen gleichwertigen jungen Baum ersetzt. Durch einen solchen Wald darf keine Straße gebaut werden. Es ist sozusagen auch ein Stück aktiven Naturschutzes.
Seebestattung:
Die Seebestattung ist eine Bestattungsform, die insbesondere von Menschen gewählt wird, die eine besondere Verbindung zur See hatten. Einer Seebestattung geht immer eine Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Asche wird dann in einer speziellen wasserlöslichen Urne auf See versenkt. Natürlich können auch hierbei die Angehörigen dabei sein, wenn sie es wünschen.
Die Seebeisetzung einer Urne in Deutschland erfolgt in der Nord- und Ostsee. Sie darf nur über sogenannten „rauem Grund“, außerhalb der Dreimeilenzone erfolgen. Als rauer Grund werden Seegebiete bezeichnet, in denen kein Fischfang oder Wassersport betrieben wird. Es gilt, sich schon zu Lebzeiten Gedanken zu machen, wie und wo die Familie trauern möchte. Wie bei allen Bestattungen ohne feste Grabstätte, fehlt nämlich einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Hinterbliebenen die Möglichkeit eines Friedhofbesuches. In Deutschland wird die komplette Asche in einer wasserlöslichen Urne auf See beigesetzt. In Holland z.B., darf die Asche auch auf See verstreut werden. Es ist durchaus möglich, auch als Deutscher, die
Asche eines Verstorbenen in Holland beizusetzen und auch ausstreuen zu lassen, wenn man das möchte. Seebestattungen sind weltweit möglich. Gerne beraten wir Sie, dieses Thema betreffend, ausführlich.
Bergbestattung/ Almbestattung/ Bergbachbestattung:
In der Schweiz ist es z.B. möglich, die Asche eines Verstorbenen auf einem Berg, einer Almwiese oder in einem Bergbach zu bestatten/ zu verstreuen. Voraussetzung für eine Almwiesenbestattung ist der Erhalt der natürlichen Umgebung der Grabstelle, wie es bei allen Naturbestattungen gewünscht ist. Daher wird bei der Beisetzung der Asche eine biologisch abbaubare Urne verwendet. Den Angehörigen
ist es meist nicht erlaubt, einen Grabstein an der Grabstelle errichten zu lassen oder das Grab zu bepflanzen. Die Vegetation an der Grabstelle wird nicht gepflegt, sondern der Natur überlassen. Entscheiden sich die Angehörigen, die Asche des Verstorbenen zu verstreuen, so gibt es keine feste Grabstelle. Die Asche kann in alle Himmelsrichtungen verstreut werden. Auch diese Bestattungsart ist
für Deutsche in der Schweiz nutzbar.
Diamantbestattung:
Bei der Diamantbestattung handelt es sich um eine relativ seltene und außergewöhnliche Bestattung. Nach der Verbrennung des Verstorbenen wird ein Teil der Asche durch ein spezielles Verfahren in einen Diamanten umgewandelt. Aufgrund technischer Grenzen sind diese Diamanten in der Regel nicht größer als ein Streichholzkopf. Der Großteil der Asche kann nicht zur Erzeugung eines Diamanten verwendet werden und wird separat beigesetzt werden. Je nachdem, für welchen Anbieter dieses Verfahrens man sich entscheidet, garantiert dieser die Beisetzung der restlichen Asche z.B. auf einer Bergwiese oder einem Friedhof. Man kann diese jedoch auch auf dem heimatlichen Friedhof bestatten lassen in einem Grab eigener Wahl. Bei dieser Art der Bestattung entstehen meist sehr hohe Kosten,
die oftmals weit über den günstig erscheinenden Angeboten liegen, mit denen geworben wird. Es empfiehlt sich hier, sich erst einmal ein seriöses, bindendes und ausführliches Angebot machen zu lassen. Gerne sind wir Ihnen auch hier behilflich.
Weltraumbestattung:
Hier ist es ähnlich wie bei der Diamantbestattung. Nur ein Teil der Asche eines Verstorbenen wird tatsächlich ins Weltall befördert. Der Rest muss beigesetzt oder verstreut werden. In der Rege geschieht diese Art der Beisetzung über das benachbarte Ausland.
Flugzeugbestattung/ Ballonbestattung:
Es ist durchaus möglich, die Asche eines Verstorbenen im benachbarten Ausland aus einem Flugzeug oder einem Freiluft-/ Heißluftballon über See oder Land auszustreuen.