01.07.2011
Neue Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim an der Ruhr
Seit dem 1. Juli 2011 gelten die neuen städtischen Preise für...
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06.04.2011
Offizielle Verleihung des Meisterbriefes in Münnerstadt
Am Freitag, dem 25. März 2011 wurden in Münnerstadt/ Unterfranken die Urkunden zur...
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Fohrmann Bestattungen, Institut für Thanatologie und EmbalmingFohrmann KG
Feldstraße 127
45476 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 99 28 60







Über Organ- und Gewebespende zu sprechen fällt schwer. Schließlich geht es um eine ganz persönliche Frage. Für oder wider die Organspende - das ist eine Entscheidung, die einem niemand abnehmen kann. Fakt ist, der Bedarf an Spenderorganen ist hoch. Viele Menschen warten seit Jahren auf ein Organ. Wenn Sie für sich entschieden haben, Organspender sein zu wollen, dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie einen Organspende-Ausweis anfordern oder das angehängte Formular ausdrucken und zu ihren Unterlagen legen, bzw. unterschrieben bei sich tragen. Wichtig - teilen Sie Ihren Angehörigen mit, dass Sie im Fall der Fälle Organe spenden wollen würden!
Zur Erklärung: Es gibt zwei Arten der Organspende: Die Lebendspende und die postmortale Organspende, also die Spende nach dem Tod.
Die Lebendspende bezeichnet die Übertragung eines Organs bzw. des Teils eines Organs von einer lebenden Person auf einen Empfänger oder eine Empfängerin. Es ist möglich, eine Niere, einen Teil der Leber sowie der Lungen, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse zu spenden.
Die Postmortale Organspende bezeichnet das Spenden von Organen nach dem Tod. Kriterien dafür sind die zweifelsfreie Feststellung des Hirntodes und eine Zustimmung zur Organspende durch die Spenderin oder den Spender oder die Angehörigen des verstorbenen Menschen. Die Organspende nach dem Tod ist die wichtigste Art der Organ- und Gewebespende.
Für eine postmortale Organspende kommen Menschen in Betracht, deren Gehirnfunktionen in Folge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit erloschen sind (Hirntod), deren Herz-Kreislauf-System aber noch künstlich aufrechterhalten wird. Diese Situation kann nur vorliegen, wenn ein Mensch auf einer Intensivstation behandelt wird, die lebensrettenden Maßnahmen aber nicht erfolgreich waren. Haben Medizinerinnen und Mediziner den Hirntod eines Menschen festgestellt, ist eine Fortsetzung der therapeutischen Bemühungen sinnlos.
Kommt aus medizinischer Sicht eine Organ- und Gewebespende in Betracht, führt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, ein als Transplantations-Koordinator tätiger Mediziner oder auch beide gemeinsam das Gespräch mit den Angehörigen. Liegt keine Erklärung des verstorbenen Menschen zur Organspende vor, so entscheiden die Angehörigen nach seinem mutmaßlichen Willen. Nach der Organentnahme wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben. Die Angehörigen können in jeder gewünschten Weise Abschied von der Verstorbenen oder dem Verstorbenen nehmen.
Hier können Sie Ihre persönliche Erklärung zur Organspende direkt am Computer ausfüllen.
Das ausgedrucke und unterschriebene Formular senden Sie uns bitte per Fax: 0208 / 99 28 630 oder per Post an: Fohrmann KG, Feldstraße 127, 45476 Mülheim-Styrum.